Mehrheit

Mehrheit

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Mehr|heit ['me:ɐ̯hai̮t], die; -, -en /Ggs. Minderheit/:
der größere Teil einer bestimmten Anzahl von Personen (als Einheit):
wechselnde Mehrheiten; die schweigende Mehrheit; die Partei hat im Stadtrat die Mehrheit; diese Gruppierung bildet die Mehrheit; die Mehrheit des Volkes hat sich dafür entschieden; die Mehrheit der Abgeordneten stimmte/stimmten zu.
Syn.: der überwiegende Teil, die meisten, Gros, Großteil, Majorität, mehr als die Hälfte, Mehrzahl, Überzahl.
Zus.: Parlamentsmehrheit, Stimmenmehrheit, Zweidrittelmehrheit.

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Mehr|heit 〈f. 20die größere Anzahl od. Menge aus einer Gesamtheit ● die \Mehrheit der Stimmen, des Volkes, der Wähler; die \Mehrheit besitzen, erringen, gewinnen, verlieren (im Parlament); die einfache \Mehrheit; der Präsident wurde mit geringer, großer, knapper, überwältigender \Mehrheit wiedergewählt; die parlamentarische \Mehrheit; die \Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen

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Mehr|heit , die; -, -en [nach frz. majorité (Majorität), niederl. meerderheit; schon ahd. mērheit für lat. maioritas (Majorität)]:
1. <o. Pl.>
a) größerer Teil einer bestimmten Anzahl von Personen als Einheit:
die M. des Volkes;
die M. der Abgeordneten stimmte/stimmten zu;
es gab keine M. für den Plan;
b) Mehrzahl (2):
sie konnte die M. der Stimmen auf sich vereinigen;
die schweigende M. (die große Zahl derer, die ihre Meinung zu einer Sache nicht äußern wollen od. können; von engl. the silent majority).
2.
a) größerer Teil aller abgegebenen Stimmen:
eine knappe M.;
absolute M. (Politik; mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Stimmen);
einfache/relative M. (Politik; [bei mehr als zwei zur Wahl stehenden Kandidaten, Parteien o. Ä.] weniger als die Hälfte, aber der größere Teil der Stimmen);
qualifizierte M. (Politik; absolute Mehrheit, 2/3- od. 3/4-Mehrheit);
es gibt keine klaren -en;
sie wurde mit überwältigender M. gewählt;
b) Gruppe, die den größeren Teil der abgegebenen Stimmen bekommen hat.

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Mehrheit,
 
Majorität, der größere Teil einer Gemeinschaft, Kriterium für viele Entscheidungen im staatlichen und gesellschaftlichen Leben. Schon in der Antike wurde das Mehrheitsprinzip bei Wahlen und Abstimmungen angewandt, eingeschränkt auf die stimmberechtigten Bürger (also eine Minderheit der Bevölkerung). Unter dem Einfluss des römischen und des kanonischen Rechts setzte sich das Mehrheitsprinzip seit dem Hochmittelalter vereinzelt durch (so 1179 Festlegung der Zweidrittelmehrheit, also einer qualifizierten Mehrheit, für die Papstwahl). Ausgehend von der Existenz vernunftbegabter Staatsbürger sprechen die in der Aufklärung wurzelnden Staatstheorien der Entscheidung der Mehrheit eine staatstragende Qualität in einem Gemeinwesen zu. Demokratietheorien des 20. Jahrhunderts betrachten die Anwendung des Mehrheitsprinzips als die beste Möglichkeit, den Willen des Einzelnen und den Gemeinwillen (Volonté générale) zu verbinden. Die Beachtung von Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Grundrechten schützt auch eine unterlegene Minderheit vor willkürlichen Entscheidungen einer Mehrheit.

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Mehr|heit, die; -, -en [nach frz. majorité (↑Majorität), niederl. meerderheit; schon ahd. mērheit für lat. maioritas (↑Majorität)]: 1. <o. Pl.> a) der größere Teil einer bestimmten Anzahl von Personen als Einheit: die M. des Volkes, die M. der Bürger hat sich dafür entschieden; die M. der Italiener, die große M. lehnt den Terror ab (Hochhuth, Stellvertreter 212); die M. der Abgeordneten stimmte/stimmten zu; die M. ist der Meinung, dass eine Reform nötig ist; es gab keine M. für den Plan, gegen das Vorhaben; b) (selten) Mehrzahl (2): sie konnte die M. der Stimmen auf sich vereinigen; in der M. (in den meisten Fällen) hat der Kardinal schon sicher das Rechte getroffen (Musil, Mann 848); *die schweigende M. (die große Zahl derer, die ihre Meinung zu einer Sache nicht äußern wollen od. können; LÜ von engl. the silent majority): Mit der Wahl des Münchners wird sich ... die ... „schweigende Mehrheit“ der SPD bestätigt fühlen (MM 25. 8. 72, 2). 2. a) größerer Teil aller abgegebenen Stimmen: eine knappe M.; die [parlamentarische] M. haben, erringen, gewinnen, verlieren; sie wurde mit überwältigender M. gewählt; absolute M. (Politik; mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Stimmen); einfache/relative M. (Politik; [bei mehr als zwei zur Wahl stehenden Kandidaten, Parteien o. Ä.] weniger als die Hälfte, aber der größere Teil der Stimmen); qualifizierte M. (Politik; absolute Mehrheit, 2/3- od. 3/4-Mehrheit); dass ... künftig nur noch mit „wechselnden Mehrheiten“ regiert werden kann (MM 12. 12. 86, 5); eine M. links von der Mitte; es gibt keine klaren -en; b) Gruppe, die den größeren Teil der abgegebenen Stimmen bekommen hat.

Universal-Lexikon. 2012.

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